Allgemeine Geschäftsbedingungen:

§ 1 Gegenstand:

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Cocktail Sound and Light Veranstaltungsservice ( CSL )  und dem Kunden. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages:

Das Vertragsverhältnis entsteht durch Unterzeichnung des Vertrages durch den Kunden.

§ 3 Leistungen:

1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der schriftlichen Vertragsbestätigung maßgebend.

2. Die vereinbarte Leistung umfaßt nicht

· die Erfüllung des Zweckes des Ablaufes der Veranstaltung.

· die sicherheitstechnische Aufsicht der Veranstaltung.

· die Genehmigung der Veranstaltung durch Behörden sowie durch die GEMA und deren Gebühren.

§ 4 Preis und Zahlungen:

1. Es gilt der im Vertrag angegebene Preis.

2. Alle Nebenkosten ( Parkgebühren, Übernachtungskosten etc. ) sind im Preis enthalten, sofern dies nicht im Vertrag anders vereinbart wurde.

3. Mehrkosten aufgrund des Kunden gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.

4. Eventuelle Beschädigungen am Mietmaterial gehen zu Lasten des Kunden.

5. Die Zahlung wird innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge fällig. Bei Verzögerungen ist CSL berechtigt, nach entsprechender Mahnung Verzugszinsen zu erheben.

6. CSL kann für Mietmaterial eine im Vertrag festgelegte Kaution verlangen. Diese ist spätestens am Tag der Abholung zu entrichten und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände mit dem Mietpreis verrechnet bzw. zurück erstattet.

7. Verkaufsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von CSL.

§ 5 Vertragsrücktritt:

Durch den Kunden:

1. Der Kunde kann bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurück treten.

2. Für einen kurzfristigeren Vertragsrücktritt berechnet CSL folgende Entschädigungsansprüche:

  • 21 - 28 Tage vor der Veranstaltung: 10 %
  • 14 - 20 Tage vor der Veranstaltung: 25 %
  • 7 - 13 Tage vor der Veranstaltung: 50 %
  • weniger als 7 Tage: 75 %

Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen von CSL zurückzuführen ist, die  für den Kunden erheblich oder unzumutbar sind.

3. Kündigt der Kunde den Vertrag am Tag oder während einer Veranstaltung, ist der volle Vertragspreis fällig.

Durch CSL:

1. CSL kann vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurück treten, wenn außergewöhnliche Umstände, die CSL nicht zu Vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich macht. In diesem Fall kann der Kunde nur die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandenen notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen.

2. CSL kann während einer Veranstaltung vom Vertrag zurück treten, wenn die Sicherheit seiner Mitarbeiter oder des Materials nicht durch den Kunden gewährleistet werden kann. CSL ist berechtigt eine Vergütung für die bereits erfüllten Leistungen zu verlangen.

§ 6 Vertragspflichten des Kunden:

1. Der Kunde hat das Mietmaterial pfleglich zu behandeln.

2. Mietgeräte dürfen durch den Kunden nicht geöffnet oder manipuliert werden.

3. Der Kunde hat für die notwendigen Stromversorgungen zu sorgen.

4. Der Kunde hat das Mietmaterial in einwandfreiem, sauberen und funktionsfähigen Zustand zurück zu geben.

5. Der Kunde hat für alle Genehmigungen die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen zu sorgen. Die Genehmigungen die im direkten Zusammenhang mit Leistungen durch CSL stehen, sind CSL spätestens am Veranstaltungstag in Kopie auszuhändigen. Diese Leistungen können auch, wenn dies ausdrücklich im Vertrag genannt ist, durch CSL erbracht werden.

6. Für eventuell auftretende Schäden am Mietmaterial haftet der Kunde.

§ 7 Gerichtsstand:

Gerichtsstand für beide Vertragsseiten ist Frankfurt am Main.